Rechtsanwälte und Zahlungsfristen
Mai 19, 2009 on 9:59 am | In Beruf |Ich denke das es nicht nur bei uns so ist, dass Rechnungen die ein Rechtsanwalt oder Steuerberater ausstellt, sofort bezahlt werden sollen.
Nun hat sich eben doch wirklich ein Kunde, der Rechtsanwalt ist, über unsere kurze Zahlungsfrist von 14 Tagen beschwert. Hmm…
5 Kommentare »
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völlig normal … gibts auch von anderen Kunden, dass 14 Tage zu wenig wären …
Kommentar von Anton — Mai 19, 2009 #
Sehr eigenartig. Ich versteh beim besten Willen nicht, was daran zu kurz sein soll. Ich finde es eher traurig, dass sich die Zahlungsmoral in diese Richtung entwickelt. Ich denke, es sollte selbstverständlich sein, dass man für erhaltene Leistungen auch umgehend zahlt.
Wohin eine derartige Zahlungsmoral führt, sieht man ja bei vielen Firmen im Online-Bereich: Nur noch Vorauskasse. Wenn man schon den Luxus hat, auf Rechnung zahlen zu dürfen, sollte man das Recht nicht noch aushöhlen. Aber darauf werden Anwälte paradoxerweise ja getrimmt…
Kommentar von Johannes — Mai 19, 2009 #
Selbst 14 Tage sind zu viel ! Wenn ich etwas im Laden kaufe komme ich auch nicht zur kasse und sage ich komme in 2. wochen weider und bezahle das.
Könnte man kotzen..
Kommentar von Marcus — Mai 19, 2009 #
Lasst es bei den 14 Tagen und bietet dem Kunden an für 1% Zinsen / Woche zu verlängern, dann wird er ganz schnell bezahlen.
Ganz ehrlich, alles was eine längere Frist hat bezahle ich kurz vor Ablaufen der Frist, Zinseffekte sind nicht zu unterschätzen. Nicht so bei Netcup, wo ich jetzt schon etwas länger zufriedener Kunde bin
Kommentar von Manuel — Mai 19, 2009 #
Unsere Kunden haben es nicht so gut.
Bei uns wird Zahlung sofort nach Erhalt verlangt.
Viele sind auch noch so dreist und ziehen eigenmächtig Skonto oder runden die Rechnungssumme großzügig ab.
In diesem Fall meistens auch RA oder vermögende Kunden.
Umsonst sind sie ja auch nicht vermögend.
Kommentar von Ingo — Mai 19, 2009 #